Rehabilitationssport definiert sich im Sinne des sozialen Leistungsrechts als ergänzende Leistung zur Rehabilitation. Rehabilitationssport umfasst bewegungstherapeutische Übungen im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen, die von einem Übungsleiter mit besonderem Qualifikationsnachweis (Lizenz) geleitet werden müssen. Der Rehabilitationssport soll dem Zweck dienen, durch den Einsatz von Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele, die auf die Art und Schwere der Behinderung und den gesundheitlichen Allgemeinzustand des Behinderten abgestimmt sein müssen, das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.